Gelbfieber Impfung

Staatlich zugelassene Gelbfieber-Impfstelle

Als staatlich zugelassene Gelbfieber Impfstelle können in der Praxis, nach entsprechender sorgfältiger Beratung und Indikationsstellung,  Gelbfieberimpfungen durchgeführt und eine  Gelbfieberimpfbescheinigungen als Eintrag im internationalen Impfausweis  ausgestellt werden. 


Gelbfieber ist eine durch Stechmücken übertragene Viruserkrankung, die in tropischen Regionen Afrikas und Südamerikas vorkommt.  Die Erkrankung verläuft häufig schwer mit hoher Sterblichkeit, eine ursächliche Behandlung gibt es nicht.

Zur Prophylaxe des Gelbfiebers steht seit 1937 ein sicherer und hochwirksamer Impfstoff zur Verfügung. Er wurde von dem südafrikanischen Mikrobiologen Max Theiler am Rockefeller-Institut entwickelt, wofür er 1951 mit dem Nobelpreis für Medizin geehrt wurde. Mittlerweile wurden weit über 400 Millionen Einzeldosen abgegeben und der Impfstoff auf die WHO-Liste der Essential Medicines aufgenommen.


Im Sinne internationaler Gesundheitsvorschriften der WHO (International Health Regulations) ist für die Ein- oder Durchreise bestimmter Länder eine Gelbfieberimpfung nachzuweisen. Eine Impfung muß mindestens 10 Tage vor Einreise erfolgen (=Zeitpunkt, zu dem Immunität anzunehmen ist) und behält in aller Regel lebenslange Gültigkeit. 


Sollte eine Impfung aufgrund von Gegenanzeigen nicht möglich sein, ist eine Befreiung mit Ausstellung eines Impfbefreiungszeugnis (Exemption Certificate) durch die staatlich anerkannten Gelbfieber-Impfstellen möglich. In den allermeisten Fällen werden diese von den betroffenen Ländern bei Einreise anerkannt, sie sind jedoch nicht zur Anerkennung verpflichtet.


Nicht vergessen:

Zu einer reisemedizinischen Beratung bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

- Impfausweis (falls mehrere vorhanden bitte sämtliche Dokumente mitbringen)

- ggfs. Medikamentenliste

- ggfs. Allergiepaß

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